Schwangere und Stillende haben im 1. Trimenon und für den Zeitraum von drei Monaten ab Ende des 1. Trimenons weiterhin Zugang zu 2G, auch, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind, wenn sie gemäß 15. BayIfSMV §5 Abs. 2 Satz 1, der auf §4 Abs. 3 Nr. 1 verweist, folgendes vorlegen können:

1.) Mutterpass oder anderes schriftliches ärztliches Zeugnis im Original, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum der Mutter enthält.

2.) PCR-Test oder PoC-PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde. (Ein Antigen-Schnelltest oder Selbsttest reicht gem. §4 Abs. 3 Nr. 1 NICHT aus! Hier werden derzeit ausschließlich Testnachweise nach § 4 Abs. 6 Nr. 1, sprich PCR-Tests, zugelassen). PCR-Tests sind für Schwangere und Stillende in lokalen Testzentren kostenlos. Diese Sonderregelung ist derzeit befristet bis 31.03.22.

Ab dem 7. Schwangerschaftsmonat ist auch von Schwangeren und von Stillenden ein 2G-Nachweis für die Teilnahme am Live-Kurs zu erbringen.

Quelle: Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege